Also, gemes § 176 Abs. 1 Arbeitsgesetztbuches der Republik Armenien, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen unbezahlten Urlaub für Beerdigung eines Familienangehörigen mindestens drei Arbeitstage
auch, gemes § 176 abs. 1 arbeitsgesetztbuches der republik armenien, der arbeitnehmer hat anspruch auf Éinen unbezahlten Urlaub für beerdigung Eines Familienangehörigen mindestens drei Arbeitstage